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Artikel 50 EU AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Art. 50 der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689, „EU AI Act“) regelt die Transparenzpflichten für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder synthetische Inhalte erzeugen. Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Übersicht
Hinweis
Diese Seite fasst Art. 50 EU AI Act allgemeinverständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Fassung siehe den Verordnungstext im EUR-Lex.
Achtung
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können nach Art. 99 EU AI Act mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Art. 50 richtet sich an zwei Adressaten mit unterschiedlichen Pflichten: Anbieter (Provider), die ein KI-System entwickeln oder in Verkehr bringen, und Betreiber (Deployer), die es beruflich einsetzen.
Wer muss was kennzeichnen?
| Adressat | Pflicht | Beispiel |
|---|---|---|
| Anbieter von KI-Systemen mit direkter Nutzerinteraktion (Abs. 1) | System muss offenlegen, dass eine Interaktion mit KI stattfindet – außer es ist ohnehin offensichtlich | Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben |
| Anbieter von Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen (Abs. 2) | Ausgaben (Audio, Bild, Video, Text) müssen maschinenlesbar und als KI-generiert/-manipuliert erkennbar markiert werden | Wasserzeichen/Metadaten (z. B. C2PA) in KI-generierten Bildern |
| Betreiber von Emotionserkennungs- oder biometrischen Kategorisierungssystemen (Abs. 3) | Betroffene Personen müssen über den Betrieb des Systems informiert werden | Kamera mit Emotionsanalyse im Einzelhandel |
| Betreiber, die Deepfakes veröffentlichen (Abs. 4) | Offenlegen, dass Bild-, Audio- oder Videoinhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde | KI-generiertes „Video" einer Person, die etwas nie gesagt hat |
| Betreiber, die KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen (Abs. 4) | Offenlegen, dass der Text KI-generiert ist – außer er wurde redaktionell/menschlich geprüft und verantwortet | KI-Rohentwurf eines News-Artikels ohne Redaktion |
Wichtige Ausnahmen (Abs. 2 und Abs. 4):
- Rein unterstützende Bearbeitungsfunktionen (z. B. Grammatik-/Stilkorrektur), die den Ausgangsinhalt nicht wesentlich verändern.
- KI-Einsatz, der gesetzlich zur Aufdeckung, Verhütung oder Verfolgung von Straftaten erlaubt ist (mit Schutzvorkehrungen).
- Content mit substanzieller menschlicher Redaktion/Verantwortung (z. B. ein Artikel, den ein Mensch mit KI-Unterstützung schreibt und redaktionell verantwortet, muss nicht als „KI-generiert" gekennzeichnet werden).
Ablauf: Prüfschema für eigene KI-Nutzung
Praxis: Was das für Content-Ersteller und Entwickler bedeutet
Tipp
Im Zweifel lieber kennzeichnen als riskieren: Ein kurzer Hinweis „mit KI erstellt/unterstützt" kostet wenig und schützt vor Bußgeldrisiken.
- ✅ KI-generierte Bilder, Videos oder Audio mit sichtbarem oder maschinenlesbarem Hinweis versehen (z. B. C2PA-Metadaten, Wasserzeichen, Bildunterschrift).
- ✅ Chatbots und Sprachassistenten so gestalten, dass sie sich auf Nachfrage oder beim Start als KI zu erkennen geben.
- ✅ Bei KI-unterstützten Redaktionsprozessen die menschliche Prüfung/Verantwortung dokumentieren – das befreit von der Kennzeichnungspflicht nach Abs. 4.
- ❌ Realistische Deepfakes ohne Kennzeichnung veröffentlichen, auch wenn sie nicht bösartig gemeint sind.
- ❌ Sich bei reinen Text-Tools auf die „unterstützende Bearbeitung"-Ausnahme verlassen, wenn der KI-Anteil den Inhalt inhaltlich prägt statt nur zu korrigieren.
Diese Pflichten ergänzen die themenspezifischen Hinweise auf Video-Produktion, Bildgenerierung und Content-Erstellung in diesem Wiki.
Verwandte Themen
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- KI-Kennzeichnung bei Bildgenerierung
- KI-Kennzeichnung bei Videoproduktion
- EU AI Act Risikoklassifizierung (IT-Sicherheit)
Ressourcen
| Ressource | Beschreibung | Link |
|---|---|---|
| Verordnungstext Art. 50 | Verbindliche Fassung auf EUR-Lex | eur-lex.europa.eu |
| EU AI Act – offizielle Übersicht | Europäische Kommission | digital-strategy.ec.europa.eu |
| C2PA Standard | Offener Standard für Herkunfts-/KI-Kennzeichnung | c2pa.org |